Diplom-Kaufmann | Steuerberater
GERHARD MÖLLE

Infothek

Steuern / Sonstige 
Dienstag, 19.11.2024

Rekordeinnahmen aus Hundesteuer: 421 Millionen Euro im Jahr 2023

Wie das Statistische Bundesamt am 08.10.2024 mitteilte, nahmen die öffentlichen Kassen im Jahr 2023 rund 421 Millionen Euro aus der Hundesteuer ein – ein neuer Rekordwert. Für die Städte und Gemeinden bedeutete dies ein Plus von 1,6 % im Vergleich zum Vorjahr.

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Steuern / Erbschaft-/Schenkungsteuer 
Montag, 18.11.2024

Erbschaftsteuerlicher Freibetrag für das Kind eines zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteils

Verzichtet ein Kind zivilrechtlich wirksam gegenüber einem Elternteil auf seinen gesetzlichen Erbteil, dann hat dieser Verzicht für die Erbschaftsteuer nicht zur Folge, dass beim Versterben des Elternteils die Enkel des Erblassers den Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro erhalten. Vielmehr erhält der Enkel nur einen Freibetrag in Höhe von 200.000 Euro.

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Recht / Sonstige 
Montag, 18.11.2024

Beschränkte Bebaubarkeit von Flächen im Wochenendhausgebiet - Für Grundstück außerhalb eines „Baufensters“ muss Bauvorbescheid nicht erteilt werden

Wenn ein Bebauungsplan über ein Wochenendhausgebiet mittels sog. Baufenster die Bebaubarkeit von Flächen beschränkt, kann für ein Grundstück, das außerhalb eines Baufensters gelegen ist, kein Bauvorbescheid erteilt werden.

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Recht / Zivilrecht 
Montag, 18.11.2024

Foul beim Fußballspiel: Schadensersatz und Schmerzensgeld nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Regelwidrigkeit

Die Haftung eines Fußballspielers, der einen anderen Fußballer verletzt, kommt nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Regelwidrigkeit oder beim Überschreiten der Grenze zwischen noch gerechtfertigter Härte und unfairem Regelverstoß in Betracht.

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Steuern / Einkommensteuer 
Montag, 18.11.2024

Bei Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen nach § 35c Abs. 1 Satz 1 EStG ist kein Rück- oder Vortrag in andere Veranlagungszeiträume möglich

Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen durch § 35c EStG nur über einen gesetzlich festgelegten, starren Zeitraum von drei Veranlagungszeiträumen und hinsichtlich der jeweiligen Höhe nicht ins Wahlrecht des Steuerpflichtigen gestellten Verteilung möglich.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.