Diplom-Kaufmann | Steuerberater
GERHARD MÖLLE

Infothek

Steuern / Grunderwerbsteuer 
Freitag, 15.11.2024

Berechnung der Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

Wenn ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert wird, ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht vorzunehmen..

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Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 15.11.2024

Zur ersten Tätigkeitsstätte von Rettungssanitätern

Allein aufgrund im Vorhinein aufgestellter monatlicher Dienstpläne mit Schwerpunkt auf einer Rettungswache liegt darin keine erste Tätigkeitsstätte von Rettungssanitätern.

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Recht / Zivilrecht 
Freitag, 15.11.2024

Vorher-Nachher-Bilder - Werbung für Unterspritzung mit Hyaluronsäure unzulässig

Das Heilmittelwerbegesetz verbietet aus Gründen des Verbraucherschutzes die Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern außerhalb der entsprechenden Fachkreise für medizinisch nicht notwendige operative plastisch-chirurgische Eingriffe. Es soll kein Anreiz für derartige mit gesundheitlichen Risiken verbundene Eingriffe durch vergleichende Darstellung des Aussehens vor und nach dem Eingriff geschaffen werden.

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Recht / Zivilrecht 
Freitag, 15.11.2024

Vermieter hat ohne Kündigungsgrund kein Sonderkündigungsrecht nach 30 Jahren bei dauerhaftem Ausschluss des Kündigungsrechts

Wenn die Mietvertragsparteien einen dauerhaften Kündigungsausschluss vereinbart haben, kommt eine Sonderkündigung nach 30 Jahren nicht in Betracht, wenn kein berechtigtes Interesse für die Kündigung vorliegt.

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Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 14.11.2024

Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks - Stundung der Kaufpreisforderung bei Ratenzahlungsabrede als Einräumung eines Darlehens

Die Stundung der Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks im Wege einer Ratenzahlungsabrede ist als Einräumung eines Darlehens zu qualifizieren, welches zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragsparteien eine Verzinsung ausdrücklich ausgeschlossen haben.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.